Umstrittene Verfassungsänderung: Ungarn verabschiedet sich vom Rechtsstaat

Von Keno Verseck

Mitten in Europa gibt ein Land das Prinzip des Rechtsstaats auf, Ungarn entmachtet sein Verfassungsgericht. Premier Orbán baut seinen Einfluss massiv aus, Bürgerrechte werden eingeschränkt. Jetzt kommt Staatspräsident Áder nach Berlin – doch Kritik der EU-Partner verhallt meist ungehört.

Berlin – Es hat den Anschein eines normalen Besuchs: Der ungarische Staatspräsident János Áder kommt an diesem Montag nach Berlin, ein Standardbesuch unter EU-Partnern, könnte man meinen. Doch das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Ungarn ist alles andere als normal. Denn das Land im Herzen Mitteleuropas verabschiedet sich gerade von allen Werten, die Europa ausmachen.

Áders Parteifreund, Premier Viktor Orbán, baut seine Macht massiv aus. Während das Staatsoberhaupt in Berlin die deutsch-ungarischen Beziehungen pflegt, steht im Parlament in Budapest eine höchst umstrittene Verfassungsänderung zur Abstimmung: Sie entmachtet das Verfassungsgericht, den letzten Hüter des Rechtsstaats im Land. Außerdem wird die Unabhängigkeit der Justiz insgesamt eingeschränkt. Mit anderen Worten: Mitten in der EU gibt ein Land die Prinzipien eines Rechtsstaats auf.

Einpeitscher in dieser Frage ist der ungarische Parlamentspräsident László Kövér, einer der einflussreichsten Männer des Landes und altgedienter Führer der Regierungspartei Fidesz. Beim Thema Heimat und Nation geht er gern in die Vollen. So auch am vergangenen Freitag, als er im rechtskonservativen Budapester Fernsehsender Hír TV seine Theorie darlegte, wie sich die Welt gegen Ungarn verschworen habe: Das internationale Kapital, die EU und die USA hätten sein Land als “symbolischen Ort ihres Kalten Krieges” auserkoren – weil die Budapester Regierung eine “ernste Abkehr” vom “liberalen Zwangsweg” herbeigeführt habe. Er bediente sich damit genau der Parolen, die ungarische Rechtsextreme seit Jahren propagieren.

Anlass für Kövérs Tirade war die Debatte über die umstrittene Verfassungsänderung. An diesem Montag soll nun abgestimmt werden – trotz massiver Kritik im In- und Ausland. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament ist der Regierungspartei so gut wie sicher.

Seit Wochen protestieren ungarische Bürgerrechtsorganisationen und Oppositionsparteien gegen das Vorhaben, am Samstag demonstrierten Tausende Menschen vor dem Budapester Parlament. Nach Kritik des Europarates, des Europaparlaments und des US-Außenministeriums hatte vergangene Woche sogar EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso den ungarischen Regierungschef Viktor Orbán persönlich gebeten, die Abstimmung zu verschieben. “Keine Chance!”, ließen anschließend mehrere führende Fidesz-Politiker wissen.

Tatsächlich bedeuten die Verfassungsänderungen eine ernste Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien und Bürgerrechten – so sehen es jedenfalls neben der ungarischen Opposition und EU-Politikern auch Rechtsexperten. Der Budapester Verfassungsrechtler Gábor Halmai spricht von einer “systematischen Abschaffung der Verfassungsordnung”, der Hamburger Europarechtler Markus Kotzur nennt den Entwurf “hoch problematisch”.

Die umstrittensten Punkte:

  • Das Verfassungsgericht soll Änderungen des Grundgesetzes künftig nur noch auf ihre formale, nicht auf ihre inhaltliche Rechtmäßigkeit überprüfen dürfen. Außerdem sollen sich die Richter in ihren Entscheidungen nicht mehr auf Urteile berufen können, die sie vor Inkrafttreten der neuen Verfassung im Januar 2012 gefällt haben.
  • Die Meinungsfreiheit soll eingeschränkt werden können, wenn die nicht näher definierte “Würde der ungarischen Nation verletzt” wird.
  • Studenten sollen verpflichtet werden, nach ihrem Hochschulabschluss für eine bestimmte Zeit in Ungarn zu bleiben und zu arbeiten. Tun sie das nicht, müssen sie Studiengebühren zahlen. So will die Regierung der Abwanderung von Fachkräften und Akademikern entgegenwirken.

Auch Gesetze, die das Verfassungsgericht ausdrücklich für grundrechtswidrig erklärt hatte, sollen in der Verfassung verankert und damit praktisch unangreifbar gemacht werden:

  • Obdachlose dürfen sich nicht auf öffentlichen Flächen aufhalten – sie können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Wahlkampfreklame in privaten Medien soll verboten werden.
  • Außerdem sollen unverheiratete, kinderlose oder gleichgeschlechtliche Paare nicht in die Definition von Familie eingeschlossen werden

Die demokratische Opposition in Ungarn erhebt angesichts der geplanten Verfassungsänderungen so schwere Vorwürfe wie bisher selten gegen die Orbán-Regierung. András Schiffer, der eher zurückhaltende Chef der grün-alternativen Partei mit dem Namen “Politik kann anders sein” (LMP), sagte am Samstag auf einem Kongress in Budapest, inUngarn bilde sich ein autoritäres System heraus, in dem kein Recht mehr sicher sei und die Verfassungsmäßigkeit aufgelöst werde. Das außerparlamentarische Oppositionsbündnis “Zusammen 2014” spricht in einer Erklärung von einem “Amoklauf gegen die Verfassungsordnung”.

 

Auch der Budapester Verfassungsrechtler György Kolláth zieht ein klares Resümee. “Diese Verfassungsänderung zerstört die Gewaltenteilung und hebt die gegenseitige, vertrauensvolle, pluralistische Zusammenarbeit der Verfassungsorgane auf”, so Kolláth. “Zugleich ist sie eine Absage an die von Ungarn einst freiwillig akzeptierten europäischen Werte.”

Den ungarischen Parlamentspräsidenten Kövér kümmern solche Einschätzungen nicht. Auf die Frage, ob er glaube, dass es einen Kompromiss mit den Kritikern der Regierungskoalition geben könne, antwortete er: “Es ist unwahrscheinlich, dass wir einen Kompromiss mit Vertretern eines Weltbildes schließen, die sogar eine gleichgeschlechtliche Ehe für vorstellbar halten.”

>> Der Spiegel

This entry was posted in contexte social, DE. Bookmark the permalink.