Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Orbán hat einen Überfluss an Macht. Sie hebt Gesetze in Verfassungsrang, um so der Kontrolle des Verfassungsgerichts zu entkommen. Das Resultat: Die Regierung ist der Justiz keine Rechenschaft mehr schuldig. Doch nur mit dem Finger auf die Orbán-Regierung zu zeigen, ist zu einfach, sagt Miklós Ligeti von Transparency International.
Kann das ungarische Verfassungsgericht seinen Pflichten noch nachgehen?
Nein. Es scheint in Ungarn Routine zu sein, Gesetze in Verfassungsrang zu heben, um der Kontrolle des Verfassungsgerichts zu entkommen. Die Regierungsmehrheit im Parlament instrumentalisiert die Verfassung für ihre Zwecke. Das Justizsystem generell in Ungarn macht mir Sorgen. Polizei, Staatsanwaltschaft und einige der Verfahren in der Justiz sind immer noch aus der Zeit der 50er Jahre. Die institutionelle Kultur ist zu einem gewissen Grad in der Nachkriegszeit stecken geblieben.
Es soll bald eine fünfte Grundgesetzänderung verabschiedet werden. Was ist für die Justiz zu erwarten?
Die wichtigste Änderung wird die Zuteilung von Fällen in der Justiz betreffen. Es wird nicht mehr länger möglich sein, Fälle auf verschiedene Gerichte zu verteilen. Diese Praxis war auch von uns stark kritisiert worden, denn sie stellt eine klare Gefährdung des Prinzips eines fairen Verfahrens dar. Was die Kontrollkompetenz des Verfassungsgericht angeht, wird sich nichts ändern. Obwohl dieser Aspekt im In- und Ausland sowie von der EU heftig kritisiert wurde, sieht die Regierung keinen Grund die Bestimmungen zu ändern.