Der ungarische Regierungschef Orbán hat “Innenminister Pintér angewiesen, sicherzustellen, dass es am Tag des `Marsches der Lebenden` (21.4.) unmöglich ist, Veranstaltungen abzuhalten, die eine derartige politische Natur haben, die geeignet ist, die Würde der Marschierer zu verletzen.” Das teilte das Amt des Ministerpräsidenten am Abend in einer Aussendung mit und zitierte damit Orbáns Antwort auf einen Redebeitrag des MSZP-Abgeordneten Pál Steiner bei der heutigen Parlamentssitzung.
Der Anlass des Marsches der Lebenden sei nicht nur die Erinnerung an die Opfer des Holocaust, sondern auch die Schaffung eines Ungarns, das frei von Rassismus und Extremismus ist. In der Aussendung wird der “”Gib Gas!”-Aufrug der Biker-Gruppe, siehe hier, nochmals als “sehr geschmacklos” und “gegen den Geist der Verfassung” gerichtet, eingestuft. Orbán traf danach Anweisung “einen sicheren, ungestörten Ablauf” des Marsches, zu dem über Zehntausend Menschen erwartet werden, “mit allen Mitteln” zu gewährleisten. Ob Regierung und Innenminister ein Biker-Korso unter obigem Motto und mit einer Route an der Synagoge vorbei außerhalb von Holocaust-Gedenktagen für weniger bedenklich halten, blieb offen.
Das Innenministerium teilte inzwischen mit, dass man alle “rechtlichen Mittel” ausschöpfen werde, um die Biker-Demo “zu verbieten”, da Zeit, Rute und Losungen der Aktion “eine Beleidigung aller gutmeinenden Menschen sind”. Dass allein schon der Aufruf für eine Strafanzeige reicht, ist zwar unsere Auffassung, davon war aber vom Innenministerium bisher nichts zu hören. Mehr als einmal waren in der Vergangenheit Gerichte der Meinung, dass Aufmärsche von Neonazis, auch von verbotenen Organsiationen von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien und überstimmten polizeiliche Verbote.