Die EU bewertet die Verfassungsänderungen Ungarns als Gefahr für die Demokratie und droht dem Mitgliedsland mit Konsequenzen. Im Raum steht die Drohung, Ungarn das Stimmrecht zu entziehen. Regierungschef Orban kontert. Die EU-Parlamentarier sind uneins.
Von Kai Laufen, SWR-Hörfunkstudio Brüssel
Auf Ungarisch zitierte der portugiesische Berichterstatter Rui Tavares den 2. Artikel des EU-Vertrages. Darin verpflichten sich die Mitgliedsländer, die Menschen- und Bürgerrechte zu wahren. Artikel 7 des Vertrages regelt, was passieren soll, wenn sich ein Mitgliedsland nicht mehr daran hält, nämlich der Stimmentzug im Ministerrat. Tavares listet rund 500 Gesetzesänderungen in Ungarn auf, dazu zwölf Verfassungsänderungen und die Verabschiedung einer neuen Verfassung, die allesamt fundamentale Rechte beträfen und es Minderheiten in Ungarn immer schwerer machten, Politik mit zu gestalten.
“Wir kommen zu dem Schluss, dass die Veränderungen in Ungarn systematisch stattfinden, dass sie in eine Richtung gehen und dass diese Richtung sie von Artikel 2 entfernt.” Aber: Geht es nach dem Willen von Tavares, soll das Europäische Parlament der ungarischen Regierung kein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 androhen. Sein Bericht mündet in eine Vielzahl konkreter Handlungsvorschläge an die europäischen Institutionen und die ungarische Regierung.