Ungarische Gerichte können in Zukunft Internetseiten mit ausländischem Server blockieren. Das neue Gesetz ist auf das Hetzportal kuruc.info gemünzt – mit dem das Gericht von Debrecen erst kürzlich eine Kooperationsvereinbarung einging, um “korrekte Berichterstattung über das Gerichtswesen zu gewährleisten.”
Das ungarische Parlament hat am 3.6.2013 das als “Lex Kuruc.info” bekannte Gesetz Nr. T/11105 verabschiedet. Es regelt unter anderem, dass die ungarischen Gerichte in Zukunft bestimmte Internetseiten auf ausländischen Servern blockieren können, meldet der Medienrecht-Watchdog Mediajogfigyelő in Berufung auf die staatliche Presseagentur MTI. (Nach welchen inhaltlichen Kriterien blockiert werden soll, wird hier nicht genannt.) In solchen Fällen kann in Zukunft das Land zur Vollstreckung aufgefordert werden, in dem sich der Sitz des Serverbetreibers befindet. Kommt der ausländische Staat dem Ansuchen nicht innerhalb von 30 Tagen nach, verhängt das ungarische Gericht die endgültige Blockierung der Seite in Ungarn.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Fidesz-KDNP verabschiedet; die Opposition stimmte geschlossen dagegen.